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Musikkurse für Kinder
Geigenunterricht für Anfänger und fortgeschrittene Kinder ab 6 Jahre gibt es jeden Mittwochnachmittag, stündlich von 16 bis 18 Uhr. Unterrichtsziel ist, bei den Kindern Freude am Spiel mit dem Instrument zu wecken. Auch wenn es sich um einen Instrumentalunterricht handelt, wird dieser im Orffschen Sinn als Einheit von Musik, Tanz und Sprache verstanden. Neben dem Gesang sind daher auch die Bewegung und die Begleitung mit Rhythmusinstrumenten fester Bestandteil der Kurseinheiten.
Gitarrenkurse für Kinder ab 6 Jahre, ab 10 und ab 12 Jahre sowie für Jugendliche ab 14 Jahre stehen jeden Montag ab 16 Uhr auf dem Stundenplan. Geweckt werden soll die Freude am Entdecken der eigenen musikalischen Fähigkeiten. Kinder erwerben durch das Spielen und Ausprobieren am Instrument Konzentrationsfähigkeit und Selbstvertrauen ins eigene Können. Melodie- und Akkordspiel stehen im Vordergrund, Notenkenntnisse sind nicht erforderlich.
Für alle Kurse wird eine individuelle Beratung angeboten. Familien mit geringem Einkommen können sich das Kursentgelt über das Bildungs- und Teilhabepaket mit bis zu 180,- Euro fördern lassen.
Soziale Beratung für Geflüchtete
Geflüchtete Menschen brauchen Hilfe in allen Fragen des Alltags. Die Beratung bietet Unterstützung und hilft beim Ankommen und Zurechtfinden in der Stadt:
▪ Vermittlung wichtiger Adressen (Einrichtungen, Beratungsstellen)
▪ Hilfe bei Alltagsproblemen, Gesundheits- und Erziehungsfragen
▪ Unterstützung bei Anträgen und Formularen
▪ Vermittlung zu Sprach- und Integrationskursen
▪ Hilfe bei Schulanmeldung und der Suche nach Kindergartenplätzen
▪ bei Bedarf Rücksprache und Begleitung zu Sozial- und Ausländeramt
▪ Hinweise zu juristischen Beratungsmöglichkeiten
Ina Hünicke, Sozialpädagogin
Telefon: 843 853 | Mobil: 01577 3717190
Di, 10 – 12 Uhr, Mi, 10 – 18 Uhr | Weitere Termine n. V.
Helfen, helfen, helfen. Und wer hilft mir?
Kollegiale Beratung für Ehrenamtler*innen.
Viele Krefelder*innen engagieren sich ehrenamtlich in der Flüchtlingshilfe und betreuen eine Person oder Familie. Die anstehenden Probleme sind oft eine Herausforderung. Damit das Ehrenamt nicht zu einer Überforderung wird, hilft der Austausch über Frust, Ärger und Sorgen. Fragen zum Aufenthaltsrecht, Sozialleistungen sowie Fristen sind ebenfalls Thema.
Ina Hünicke, Sozialpädagogin
Telefon: 843 853 | Mobil: 01577 3717190 | Termine n. V.
Babysitter*innenvermittlung
Die Babysitter*innen-Vermittlung der Bürgerinitiative ist kostenfrei. Vor der erstmaligen Vermittlung füllen Sie einen Elternfragebogen aus. Mit der Angabe Ihrer Daten und mit Ihrer Unterschrift erkennen Sie die aktuell gültigen Vermittlungsbedingungen (s. u.) an.
Den Antrag zur Aufnahme in die Kartei geben Sie bitte persönlich im Büro nach vorheriger (telefonischer) Terminabsprache mit der Vermittlerin ab.
Zur Vermittlung
- Unsere Babysitter*innen (ab 15 Jahre) werden in einem dreitägigen Babysitterkurs geschult. Es wird sowohl die fachliche als auch die persönliche Eignung geprüft. Nach erfolgreichem Abschluss werden die Babysitter*innen in die Vermittlungs-Kartei aufgenommen.
- Die aufgenommenen Daten der Familie werden an den/ die Babysitter*in weitergeleitet.
- Vor dem ersten Babysitten findet ein Kontaktaufnahmegespräch statt (Kennenlernen der Familie und der Räumlichkeiten, Entgeltvereinbarung).
- Die Bürgerinitiative wird nach dem Kontaktgespräch von den Eltern und dem/ der Babysitter*in informiert, ob die Vermittlung erfolgreich war.
- Kommt keine erfolgreiche Vermittlung zustande, wird ein/e andere/r Babysitter*in vermittelt.
- (Unverbindliche) Preisvorgaben für das Babysitten (Stand 2017):
Bei schlafenden Kindern ab 5,- Euro pro Stunde
Bei wachen Kindern ab 6,- Euro pro Stunde
Bei mehreren Kindern pro zusätzlichem Kind 1,- Euro - Referenzen:
Die Babysitter*innen der Bürgerinitiative sind, um erfolgreich vermittelt werden zu können, auf Referenzen (Empfehlungen, Zeugnisse) angewiesen. Eltern, die mit der Betreuung ihrer Kinder zufrieden sind, werden gebeten, dies bitte ihrem/ ihrer Babysitter*in zeitnah zu bescheinigen. Auch wenn die Betreuung einmal nicht zufriedenstellend verläuft, ist eine entsprechende Rückmeldung an den/ die Babysitter*in und an das Büro der Bürgerinitiative hilfreich. - Es werden nur Babysitter*innen vermittelt, deren Tätigkeit (nach schriftlicher Bestätigung der Eltern und der Versicherung) im Rahmen der Familien-Haftpflichtversicherung als mitversichert gilt!
Babysitter*innen müssen von den Eltern der zu betreuenden Kinder (Arbeitgeber) gesetzlich unfallversichert werden. Weitere Informationen hierzu:
www.unfallkasse-nrw.de
www.minijob-zentrale.de
Bitte wenden Sie sich bei weiteren Fragen gerne direkt an uns!
Den Elternfragebogen bekommen Sie in unserem Büro. Sie könne ihn auch direkt hier herunterladen: Elternfragebogen