023 | "Die BIene" Zeitungsredaktion | 06.01.2021 - 01.07.2021 |
350 | Deutschkurs für Frauen (Anfängerstufe (A 1.1.) | 02.02.2021 - 01.07.2021 |
351 | Deutsch für Frauen, Grundstufe I (A 1.2) | 01.02.2021 - 30.06.2021 |
352 | Deutsch für Frauen, Grundstufe II (A 2.1) | 02.02.2021 - 01.07.2021 |
353 | Deutsch für Frauen, Grundstufe III (A 2.2) | 01.02.2021 - 30.06.2021 |
355 | Deutschkurs für Mütter im Familienzentrum | |
356 | Deutschkurs für Mütter im Familienzentrum Herbertzstraße | 05.02.2021 - 02.07.2021 |
357 | Deutschkurse für Mütter im Familienzentrum Hubertusstraße | 04.02.2021 - 01.07.2021 |
380 | Lerntreff Deutsch in der ECKE | 01.02.2021 - 28.06.2021 |
390 | Formularhilfe in der ECKE | 13.01.2021 - 30.06.2021 |
391 | Frühstückscafé für Frauen in der ECKE | 05.02.2021 - 02.07.2021 |
Suchbegriff: "Rund um St. Josef"
Hinweise zum Programm, AGB
Anmeldungen zu den Veranstaltungen:
- Im Büro Corneliusstraße 43 (Hauptgebäude, erste Etage)
- Schriftlich mit einem Anmeldevordruck aus dem Programmheft
- Telefonisch unter der Rufnummer 843840
- Als Nachricht auf Anrufbeantworter: Rufnummer 843850
- Anrufbeantworter in den Ferien: 843860
- Als Telefax unter der Rufnummer 843843
- Online: Kursprogramm
- Als E-Mail-Nachricht: info@bi-krefeld.de
Bei unseren Vortragsabenden bitten wir Sie der besseren Planung wegen um eine unverbindliche telefonische Voranmeldung.
Corona
Bei der Durchführung unserer Angebote sind wir an die Vorgaben der jeweils gültigen Coronoaschutzverordnung und der dazu erläuternden Erlasse gebunden. Dadurch kann es bei den geplanten Angeboten möglicherweise zu Veränderungen kommen.
Bitte informieren Sie sich diesbezüglich unter dem Punkt Aktuelles oder telefonisch unter 02151 843840.
Entgeltzahlung bei Online-Anmeldung
Bei Anmeldungen über das Internet kann das Entgelt nur im Lastschriftverfahren (SEPA-Lastschrift) entrichtet werden!
Widerrufliche Lastschrift-Einzugsermächtigung und Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats: Mit der Angabe Ihrer Kontonummer und Bankverbindung erklären Sie sich damit einverstanden, dass das Teilnehmerentgelt von Ihrem Konto abgebucht wird.
Gläubiger-ID der Bürgerinitiative: DE79 ZZZ0 0000 7901 64
Nichtteilnahme
Mit Ihrer Anmeldung verpflichten Sie sich auch bei Nichtteilnahme an einer Veranstaltung zur Zahlung Ihres Entgelts binnen einer Woche. Bei Ausfall einer Veranstaltung wird Ihnen Ihr entrichtetes Entgelt erstattet. Eine Erstattung kann auch erfolgen, wenn Ihnen aus nicht vorhersehbaren gesundheitlichen Gründen eine Teilnahme nicht möglich ist und Sie ein entsprechendes ärztliches Attest vorlegen. In einem solchen Fall beträgt die Bearbeitungsgebühr 10,- Euro. Bei einer Abmeldung aus einem anderen Grund erstatten wir Ihnen Ihr Entgelt gegen Zahlung einer Bearbeitungsgebühr von 15,- Euro, wenn der frei werdende Platz wieder belegt werden kann. Ansonsten ist das volle Entgelt zu entrichten.
Bildung von Kleingruppen
Falls die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird, bieten wir an, einen Kurs als Kleingruppe mit erhöhtem Entgelt und/oder reduziertem Stundenumfang dennoch durchzuführen.
Teilnahme- und Entgeltbescheinigungen
Teilnahme- oder Entgeltbescheinigungen stellen wir Ihnen gegen eine Gebühr von 5,- Euro aus. Nachträgliche Bescheinigungen (nach Ablauf eines halben Jahres) kosten 10,- Euro.
Widerrufsrecht, Widerrufsbelehrung
Sie können Ihre postalisch, telefonisch oder online vorgenommene Anmeldung binnen 14 Tagen ab dem Tag Ihrer Anmeldung ohne Angabe von Gründen in Textform (Brief, Telefax, E-Mail) widerrufen. Ihr Widerruf ist wahlweise zu richten an:
- In Briefform: Bürgerinitiative Rund um St. Josef,
Corneliusstraße 43, 47798 Krefeld - Telefaxnummer 02151 843843
- E-Mail: info@bi-krefeld.de
Ihr bereits entrichtetes Teilnehmerentgelt wird Ihnen in diesem Fall erstattet. Wenn die Veranstaltung vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt, wozu Sie mit Ihrer Anmeldung Ihre Zustimmung geben, erfolgt die Erstattung lediglich anteilig, sofern Sie bereits auf Ihre Anmeldung bezogene Kurs- oder andere Leistungen empfangen haben.
Datenschutz
Unsere Datenschutzerklärung finden Sie auf dieser Seite: Datenschutz.
Ferien und unterrichtsfreie Tage im zweiten Halbjahr 2020
- Rosenmontag: 15.2.2021
- Osterferien: 29.3. – 10.4.2021
- Maifeiertag: 1.5.2021
- Christi Himmelfahrt: 13.5.2021
- Pfingsten: 24. + 25.5.2021
- Fronleichnam: 3.6.2021
- Sommerferien: 5.7. – 17.8.2021
Unsere (Haupt-)Veranstaltungsorte
Haus Corneliusstraße 43 (Hauptgebäude, Google-Maps)
Haus Dreikönigenstraße 153: Gymnastikhalle, Eltern-Kind-Gruppen (Google-Maps)
Ladenlokal Die ECKE, Südstraße 29 (Google-Maps)
Mumm-Kids Dreikönigenstraße 147 – 149 (Google-Maps)
Familienzentrum Lindental, Am Kinderhort 28 (Google-Maps)
Familienzentrum Dreikäsehoch, Kanesdyk 35 (Google-Maps)
Familienzentrum Hubertusstraße, Hubertusstraße 82 (Google-Maps)
Städt. Kindertagesstätte (Familienzentrum) Krützboomweg, Krützboomweg 1 (Google-Maps)
Städt. Kindertagesstätte (Familienzentrum) Gatzenstraße, Gatzenstraße 179 (Google-Maps)
Städt. Kindertagesstätte (Familienzentrum) Peter-Lauten-Straße, Peter-Lauten-Straße 62 A, (Google-Maps)
Benachbarte Grundschulen (Kooperationsveranstaltungen)
Weitere Veranstaltungsorte entnehmen Sie bitte den einzelnen Kursausschreibungen.
Programmheft
Das Programmheft der Bürgerinitiative liegt aufgrund der aktuellen Pandemiebeschränkungen ausnahmsweise im 1. Halbjahr 2021 nicht an den bekannten öffentlichen Stellen in Krefeld und Umgebung aus. Sie können es jedoch unter „Programmheft zum Blättern“ einsehen. Alle Kurse und Angebote finden sich online und werden ständig aktualisiert. Unser Heft 2021-2 erscheint Ende Mai 2021.
Ansprechpartner*innen
Jugendfreizeitstätte: Sylvia Esters, Zehra Aladag, Svenja Schreiber, Nina Gillmann
Jugendkunstschule: Gudrun Tiefers-Sahafi, Sylvia Esters
Familien- und Weiterbildung: Gudrun Tiefers-Sahafi
Migration, Sprachcafés für Frauen: Gudrun Tiefers-Sahafi
Soziale Beratung für Geflüchtete: Ina Hünicke
Kursverwaltung, Büro: Vera Kaldewey
Impressum
Bürgerinitiative Rund um St. Josef e. V.
Corneliusstraße 43, 47798 Krefeld
Telefon 02151 843840 und -841
Telefax 02151 843843
Anrufbeantworter (Direktanwahl) 02151 843850
Anrufbeantworter in den Ferien: 02151 843860
Kontaktformular
E-Mail-Nachricht
Unser Büro hat geöffnet:
Montag bis Donnerstag: 10 bis 13 Uhr und 15 bis 18 Uhr
Freitag: 10 bis 13 Uhr
Vorstand
Lothar Schulenburg, Vorsitzender
Robert Birkmann, stellvertretender Vorsitzender
Anja Lauf, stellvertretende Vorsitzende
Doris Schlimnat
Ansprechpartner*innen
Jugendfreizeitstätte: Sylvia Esters, Zehra Aladag
Jugendkunstschule: Gudrun Tiefers-Sahafi, Sylvia Esters
Familien- und Weiterbildungsstätte: Gudrun Tiefers-Sahafi
Soziale Beratung für Flüchtlinge: Ina Hünicke
Kursverwaltung, Büro: Vera Kaldewey
Kooperationspartner Mumm-Kids
Kinder- und Familienzentrum. Träger: MUMM Familienservice gGmbH
Dreikönigenstraße 147 – 149, 47798 Krefeld. Telefon 02151 786633 (Büro) und 02166 9893817
Ihre Ansprechpartnerin: Sarah Tophofen
Web-Administration
Stephanie Schröder
Copyright ©2018: Bürgerinitiative Rund um St. Josef e. V.
Die Bürgerinitiative ist Mitglied im Paritätischen Wohlfahrtsverband NRW
Leitbild und Leitbild Interkultur
Die Bürgerinitiative
Die Bürgerinitiative Rund um St. Josef ist seit den 1970er Jahren im Josefsviertel, einem Stadtteil in der südwestlichen Innenstadt Krefelds, der von einer hohen Bevölkerungsdichte, einem hohen Ausländeranteil sowie unzureichenden Kommunikationsmöglichkeiten für Jung und Alt geprägt ist, tätig. Auf Anregung der Bürgerinitiative wird die Corneliusstraße, die zusammen mit der Josefschule und der Josefkirche eine typische Stadtanlage des ausgehenden 19. Jahrhunderts bildet, im Jahr 1977 zu einer verkehrsberuhigten Spiel- und Freizeitanlage umgewandelt, die seither von allen Anwohner*innen genutzt wird.
In der Bürgerinitiative sind weit über 100 Mitglieder und Mitarbeiter*innen in verschiedenen Arbeitsbereichen tätig. Als konfessionell und politisch ungebundene paritätische Einrichtung nimmt die Bürgerinitiative vielfältige soziale und kulturelle Aufgaben im Josefviertel und darüber hinaus wahr. Im Ladenlokal Südstraße 53 wird 1981 ein Kindergarten für deutsche und ausländische Kinder aus der Nachbarschaft eingerichtet, im Haus Corneliusstraße 43 werden, ebenfalls seit 1981, mehrere Etagen für die Kinder- und Jugendarbeit (Jugendkunstschule, Jugendfreizeitstätte) und die Familien- und Weiterbildung angemietet.
1988 erwirbt die Bürgerinitiative mit Hilfe privater Kreditgeber das Haus und beginnt, es den Bedürfnissen entsprechend einzurichten. Alle Aktivitäten der Bürgerinitiative, von der Kinder- und Jugendarbeit über die Familien- und Weiterbildung bis hin zur Ausländer- und Altenarbeit sind unter einem Dach vereint. 1992 übernimmt die Stadt das Haus Corneliusstraße 43, bis 1995 wird es zu einer soziokulturellen Begegnungsstätte umgebaut, die allen Altersgruppen, Schichten und Kulturen offensteht.
Unter dem Dach der Bürgerinitiative sind folgende unterschiedliche Tätigkeitsfelder vereint:
Jugendfreizeitstätte (OT, offene Kinder- und Jugendarbeit)
Jugendkunstschule (JKS)
OGS Offener Ganztag an Grund- und weiterführenden Schulen
Familien- und Weiterbildungsstätte (FWS)
Stadtteilarbeit in der ECKE, Südstraße 29
Soziale Beratung von Geflüchteten
Und noch immer, nach über 40 Jahren, gilt:
Einen Antrag auf Mitgliedschaft in unseren Verein, erhalten Sie in unserem Büro oder als PDF-Datei zum Download, dies gilt auch für eine Fördermitgliedschaft.
Die Bürgerinitiative ist Mitglied im Paritätischen Wohlfahrtsverband NRW
Leitbild und Leitbild Interkultur
Unsere Tätigkeitsfelder
Die Bürgerinitiative Rund um St. Josef ist seit den 1970er Jahren im Josefsviertel tätig, einem Stadtteil in der südwestlichen Innenstadt Krefelds, der von einer hohen Bevölkerungsdichte, einem hohen Ausländeranteil sowie fehlenden Kommunikationsmöglichkeiten für Jung und Alt geprägt ist. Auf Betreiben der Bürgerinitiative wird 1977 die Corneliusstraße, die zusammen mit der Josefschule und der Josefkirche eine typische Stadtanlage des ausgehenden 19. Jahrhunderts bildet, zu einer verkehrsberuhigten Spiel- und Freizeitanlage umgewandelt, die seither von den Bewohnern vielfältig genutzt werden kann. Seit Mitte der 1990er Jahre steht der Bürgerinitiative das umgebaute Haus Corneliusstraße 43 als städtische Begegnungsstätte für ihre Aktivitäten zur Verfügung.
Als konfessionell und politisch ungebundene Einrichtung nimmt die Bürgerinitiative wichtige soziale und kulturelle Aufgaben im Josefsviertel wahr. Unter dem Dach der Bürgerinitiative sind folgende Tätigkeitsfelder vereint:
Jugendfreizeitstätte (Offene Kinder- und Jugendarbeit)
Jugendkunstschule, Ganztag an Schulen
Familien- und Weiterbildungsstätte
Jugendfreizeitstätte
Die Bürgerinitiative Rund um St. Josef ist seit den 1970er Jahren in der offenen und kulturellen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen in der südwestlichen Innenstadt aktiv: Täglicher offener Spielkreis für Kinder, Hausaufgabenhilfen, Spielausgabe, Jugendtreff, Teestube für Jugendliche, Gruppenangebote (Sport, Film, Disco, St. Josef Devils, Mädchengruppen). Seit 1990 ist die Jugendfreizeitstätte vertraglich als Schwerpunkteinrichtung der offenen Kinder- und Jugendarbeit für die südwestliche Innenstadt zuständig.
Jugendkunstschule
Im Rahmen ihrer Jugendkunstschularbeit spricht die Einrichtung junge Menschen in ihrer ganzen Persönlichkeit an, fördert die Eigenaktivität und ermuntert zum gemeinsamen Handeln. Selbermachen ist besser als konsumieren: Unter diesem Motto können Kinder und junge Menschen malen, musizieren, werken, tanzen und vieles andere mehr.
Die Bürgerinitiative Rund um St. Josef kooperiert mit dem Ganztag von Grund- und weiterführenden Schulen und bietet hier ein breit gefächertes Angebot mit dem Schwerpunkt im Bereich der kulturellen Kinder- und Jugendbildung.
Familien- und Weiterbildungsstätte
Das Bildungswerk der Bürgerinitiative ist seit 1982 als anerkannte Einrichtung der Weiterbildung tätig. Zahlreiche Mitarbeiter*innen und Honorarkräfte wirken seither an einem breit gefächerten Kursprogramm zur gesundheitlichen, kulturellen, politischen und personenbezogenen Weiterbildung mit.
Ende 1991 wird das Familienbildungswerk als zusätzliche Einrichtung der Weiterbildung anerkannt. Schwerpunkte sind Kurse rund um die Geburt, Eltern-Kind-Gruppen und -Kurse, Kreativangebote, Vorträge und Seminare für Eltern und Familien. Seit 1995 ist die Einrichtung vom Land, seit 1999 auch von der Stadt Krefeld gefördert.
Als Familien- und Weiterbildungsstätte werden beide Einrichtungen im Jahr 2001 zusammengelegt. Mit der Stadt Krefeld schließt die Bürgerinitiative im Jahr 2002 einen Vertrag ab und kann damit die Arbeit dauerhaft auf eine verlässliche Grundlage stellen.
Soziale Beratung für Geflüchtete
Seit 2016 gibt es unter dem Dach der Bürgerinitiative eine Beratungsstelle für Geflüchtete. Sie bietet geflüchteten Menschen in allen Fragen des Alltags Unterstützung und hilft beim Ankommen und Zurechtfinden in der Stadt.
Herzlich willkommen
auf den Onlineseiten der Bürgerinitiative Rund um St. Josef.
Wir möchten Ihnen die Bürgerinitiative vorstellen. Hier haben Sie auch die Möglichkeit, über ein Online-Formular Mitglied im Verein zu werden oder diesen zu unterstützen.
Unser Programm:
- Jugendfreizeitstätte (OT): Offene Angebote für Kinder und Jugendliche aus dem Josefsviertel: Spielkreis für Kinder, offene Jugendtreffs, Mädchencafé, Fußball mit den St. Josef Devils, Hausaufgabenhilfe, Elterncafés, Bewerbungshilfe und vieles mehr.
- Jugendkunstschule (JKS): Kreativkurse, Kultur, Musik und Bewegung, Ferienprojekte und mehr. Leitbild
Kindergärten und Familienzentren
In mehreren Kindergärten und Familienzentren (Mumm-Kids Dreikönigenstraße, Am Kinderhort, Dreikäsehoch, Hubertusstraße, Gatzenstraße, Krützboomweg, Peter-Lauten-Straße, Westwall, Ritterstraße) ist die Jugendkunstschule mit Kursen und Projekten vertreten.
Ganztag an Grund- und weiterführenden Schulen
Mit Grundschulen (Josefschule, Horkesgath und anderen) gibt es projektbezogene Kooperationen im Ganztag.
- Familien- und Weiterbildungsstätte (FWS): Stillcafé, Eltern-Kind-Gruppen, PEKiP-Kurse, Eltern-Kind-Kurse, Angebote für Familien, Seminare, Vortrags- und Elternabende, Fortbildungen für Erzieher/innen, Deutschkurse, Migration und Flucht, Gesundheit und Gymnastik. In Kindergärten, Grundschulen und weiterführenden Schulen bieten wir Elternkurse, Sprachcafés und Deutschkurse an.
In der Rubrik Kontakt finden Sie verschiedene Möglichkeiten sich mit uns in Verbindung zu setzen.
Die Bürgerinitiative ist Mitglied im Paritätischen Wohlfahrtsverband NRW
Leitbild und Leitbild Interkultur
Vereins-Chronik
2016
Die Bürgerinitiative übergibt ihre Trägerschaft des Kindergartens Dreikönigenstraße 147 – 149 an die MUMMM Familienservice gGmbH. Aus den BI-Kids werden MUMM-Kids
2015
Mit Unterstützung der Urbanen Nachbarschaft Samtweberei (UNS) übernimmt die Bürgerinitiative mit der ECKE neue Räumlichkeiten auf der Südstraße 29
2013
Die Bonner Montag-Stiftung engagiert sich für die Entwicklung des Viertels.
Pilotprojekt ist die alte Samtweberei (Scheiblerbau) an der Lewerentzstraße
2012
Umbau und Neugestaltung der Freizeitanlage Corneliusstraße
Kooperation der Familien- und Weiterbildungsstätte mit dem Familienzentrum Dreikäsehoch, Kanesdyk
Eine weitere halbe Personalstelle in der Jugendfreizeitstätte (OT)
2011
Trägerschaft im Ganztag an Schulen am Fichte-Gymnasium
2010
Kooperation der Familien- und Weiterbildungsstätte mit der VHS Krefeld
2009
Kooperationen der Familien- und Weiterbildungsstätte mit dem Familienzentrum Am Kinderhort (Lindental)
2008
Der Kindergarten entwickelt sich zum Familienzentrum weiter und wird zertifiziert
2006
Die Bürgerinitiative geht in den Offenen Ganztag an Schulen: Josefschule, Horkesgath und andere
2002
Leistungsvereinbarungen mit der Stadt Krefeld für die Jugendfreizeitstätte und die Familien- und Weiterbildungsstätte
2001
Fusion beider Bildungseinrichtungen zur „Familien- und Weiterbildungsstätte“
1999
Die Familienbildungsstätte wird in die kommunale Förderung einbezogen
1997
Eröffnung der Kindertagesstätte
1996
Neubau der dreigruppigen Kindertagesstätte Dreikönigenstraße 147 – 149
Das Ladenlokal Südstraße 53 wird zum Jahresende aufgegeben
1995
Förderung des Elternbildungswerkes nach dem Weiterbildungsgesetz
Umbau der Gymnastikhalle Dreikönigenstraße 153 und Anmietung weiterer Räume
Eröffnung (Wiedereinzug) der Begegnungsstätte Corneliusstraße
1994
Umbau des Hauses Corneliusstraße 43 zur soziokulturellen Begegnungsstätte
Anmietung von Räumen im Haus Dreikönigenstraße 153
1992
Verkauf des Hauses Corneliusstraße 43 an die Stadt Krefeld
Nutzungsvertrag mit der Stadt Krefeld für die geplante Begegnungsstätte
1991
Soziokulturelle Begegnungsstätte Corneliusstraße 43: Förderzusage des Landes
Anerkennung des Eltern- und Familienbildungswerkes nach dem Weiterbildungsgesetz
1990
Anerkennung und Förderung der Jugendfreizeitstätte Corneliusstraße als Schwerpunkteinrichtung der offenen Jugendarbeit für die südwestliche Innenstadt
Betreuung von Flüchtlingskindern im Asylbewerberheim Tackheide
1988
Ankauf des Hauses Corneliusstraße 43 mit Unterstützung privater Kreditgeber
1982
Anerkennung und Förderung des Bildungswerkes nach dem Weiterbildungsgesetz
1981
Aufbau, Anerkennung und Landesförderung des Kindergartens
Anmietung von Erdgeschossräumen im Haus Corneliusstraße 43
1979
Zwei ABM-Kräfte werden eingestellt.
Vormittagsbetreuung von Vorschulkindern
1978
Aufbau, Anerkennung und Landesförderung der Jugendkunstschule
Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gem. § 9 JWG
1977
Vereinsgründung
Einweihung der städtischen Spiel- und Freizeitanlage Corneliusstraße
1976
Anmietung des Ladenlokals Südstraße 53
1974
Gründung der Bürgerinitiative Rund um St. Josef als Elterninitiative
Satzung
§ 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr
1. Der Verein führt den Namen „Bürgerinitiative Rund um St. Josef e. V“.
2. Der Sitz des Vereins ist Corneliusstraße 43 in 47798 Krefeld.
3. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
4. Der Verein ist Mitglied im Paritätischen Wohlfahrtsverband.
§ 2 Zweck und Aufgaben des Vereins
1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Wohlfahrtszwecke ohne konfessionelle und parteipolitische Bindungen. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für satzungmäßige Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Die Mitglieder erhalten bei ihrem Ausscheiden aus dem Verein keine Anteile des Vereinsvermögens.
2. Aufgaben des Vereins sind die kontinuierliche Entwicklung der Kinder-, Jugend-, Senioren- und Bildungsarbeit der Bürgerinitiative sowie die Einrichtung und der Betrieb einer soziokulturellen Begegnungsstätte.
§ 3 Mitgliedschaft
1. Jede natürliche und juristische Person kann Mitglied des Vereins werden.
2. Der Eintritt in den Verein ist jederzeit möglich. Es ist ein schriftlicher Aufnahmeantrag zu stellen, über dessen Annahme der Vorstand entscheidet. Die Mitgliedschaft ist erworben, wenn der Vorstand dem Antragsteller die Aufnahme schriftlich bestätigt hat. Lehnt der Vorstand eine Aufnahme ab, kann der Betroffene innerhalb von drei Wochen beim Vorstand Widerspruch einlegen, über den bei Misserfolg die Mitgliederversammlung entscheidet.
3. Die Mitgliedschaft endet durch
a) Tod,
b) Austritt,
c) Verlust der Rechtsfähigkeit bei juristischen Personen sowie deren Auflösung,
d) Ausschluss,
e) Beitragsrückstand von mehr als einem Jahr.
4. Der Austritt ist zum Quartalsende durch schriftliche Kündigung mindestens eine Woche vor Quartalsende möglich.
5. Der Ausschluss erfolgt durch Beschluss des Vorstandes, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Dem von einem Ausschluss betroffenen Mitglied ist zuvor die Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Gegen den Beschluss kann innerhalb von drei Wochen beim Vorstand Widerspruch eingelegt werden, über den bei Misserfolg die Mitgliederversammlung entscheidet.
6. Der jährliche Mitgliedsbeitrag wird vom Vorstand festgelegt und muss durch die Mitgliederversammlung bestätigt werden.
§ 4 Organe des Vereins
1. Organe des Vereins sind
a) die Mitgliederversammlung,
b) der Vorstand,
c) die Bürgerinitiativ-Versammlung,
d) die pädagogischen Ausschüsse.
§ 5 Die Mitgliederversammlung
1. Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ des Vereins. Sie beschließt über alle ihr vorliegenden Anträge und hat insbesondere folgende Aufgaben:
a) die Jahresberichte und Jahresrechnungen entgegenzunehmen und zu beraten,
b) über die Entlastung des Vorstandes zu beschließen,
c) Vorstand und Rechnungsprüfer zu wählen,
d) über die Satzung, deren Änderungen sowie die Auflösung des Vereins zu bestimmen.
2. Die Mitgliederversammlung findet mindestens einmal jährlich statt. Sie wird vom Vorstand schriftlich mit einer Einladungsfrist von zwei Wochen zum Versammlungstermin unter Bekanntgabe der Tagesordnung einberufen.
3. Anträge zur Tagesordnung können von jedem Mitglied gestellt werden und sind von der Mitgliederversammlung zu behandeln.
4. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung muss ferner vom Vorstand einberufen werden, wenn das Interesse des Vereines es erfordert oder wenn mindestens 10 Mitglieder unter Angabe des Grundes eine Einberufung verlangen.
5. Angestellte des Vereins haben kein Stimmrecht und können in kein Amt gemäß dieser Satzung gewählt werden.
6. Die Mitgliederversammlung ist mit den anwesenden stimmberechtigten Mitgliedern beschlussfähig. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen gefasst. Jedes stimmberechtigte Mitglied hat nur eine Stimme.
7. Für Satzungsänderungen ist eine Dreiviertel-Mehrheit der anwesenden Stimmberechtigten erforderlich. Satzungsänderungen, die von Aufsichts-, Gerichts- oder Finanzbehörden aus formalen Gründen verlangt werden, kann der Vorstand von sich aus vornehmen.
8. Die Auflösung des Vereins ist nur mit einer Dreiviertel-Mehrheit der anwesenden Stimmberechtigten möglich. Der Beschluss kann nur nach rechtzeitiger Ankündigung in der schriftlichen Einladung zur Mitgliederversammlung gefasst werden.
§ 6 Der Vorstand
1. Der Vorstand leitet und vertritt den Verein nach Maßgabe der Satzung sowie der Beschlüsse der Mitgliederversammlung und übernimmt die organisatorische Arbeit. Er gibt sich eine Geschäftsordnung und kann besondere Aufgaben unter seinen Mitgliedern verteilen oder Ausschüsse für deren Bearbeitung oder Vorbereitung einsetzen. Seine Aufgaben sind insbesondere
a) die Aufstellung eines Haushaltsplanes für das jeweils kommende Jahr sowie die Abfassung der Jahresberichte und des Rechnungsabschlusses,
b) die ordnungsgemäße Verwaltung des Vereinsvermögens,
c) die Vorbereitung und Durchführung der Mitgliederversammlungen.
2. Der Vorstand besteht aus mindestens drei Mitgliedern. Sie werden von der Mitgliederversammlung für die Dauer von zwei Jahren gewählt. Wiederwahl und Ergänzungswahl sind zulässig. Der Vorstand bleibt bis zum Amtsantritt eines neuen Vorstands im Amt.
3. Der Vorstand wählt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden und zwei Stellvertreter, die als Vorstand im Sinne des § 26 BGB gelten. Je zwei Vorstandsmitglieder sind gemeinsam vertretungsberechtigt. Der Vorsitzende lädt zu den Vorstandssitzungen ein, leitet diese und repräsentiert den Verein nach innen und außen.
4. Der Vorstand tritt mindestens einmal monatlich zusammen.
5. Der Vorstand beschließt mit einfacher Stimmenmehrheit. Er ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der Vorstandsmitglieder anwesend sind oder schriftlich bzw. fernmündlich zustimmen. Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt.
6. Scheidet ein Vorstandsmitglied vor Ablauf der Wahlzeit aus, so ist der Vorstand berechtigt, sich selbst zu ergänzen. Auf diese Weise kooptierte Vorstandsmitglieder bleiben bis zur nächsten Mitgliederversamlung im Amt.
7. Der Vorstand kann die Führung der laufenden Geschäfte einem Geschäftsführer übertragen, der insoweit auch den Verein vertreten kann. Seine Vollmachten sind durch eine Dienstanweisung festzulegen.
§ 7 Beurkundung von Beschlüssen
Über jede Mitgliederversammlung und Vorstandssitzung ist eine vom jeweiligen Protokollführer und vom Vorsitzenden zu unterzeichnende Niederschrift anzufertigen.
§ 8 Die Bürgerinitiativ-Versammlung
Die Bürgerinitiativ-Versammlung tagt 14-tägig. Ihre Aufgaben liegen in der Verwirklichung der im § 2.2 genannten Vereinsziele, insbesondere dort, wo diese nicht vorrangiges Ziel der einzelnen Arbeitsbereiche sind. Das Nähere bestimmt die Geschäftsordnung.
§ 9 Die pädagogischen Ausschüsse
1. Die pädagogischen Ausschüsse bestimmen die konkreten Inhalte und überwachen die Durchführung der pädagogischen Arbeit in den einzelnen Arbeitsbereichen.
2. Jedes Ausschussmitglied kann in den Ausschüssen stimmberechtigt mitarbeiten. Anzahl und Zusammensetzung der Mitglieder sind in der jeweiligen Geschäftsordnung festgelegt.
3. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der anwesenden Ausschussmitglieder gefasst.
§ 10 Auflösung des Vereins und Vermögensbildung
Bei Auflösung des Vereins oder beim Wegfall seines bisherigen Zwecks erhalten die Mitglieder keine Anteile des Vereinsvermögens. Es fällt dann an den Paritätischen Wohlfahrtsverband, Kreisgruppe Krefeld, der es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige und mildtätige Wohlfahrtszwecke zu verwenden hat.
Familien- und Weiterbildungsstätte
In der Familien- und Weiterbildungsstätte der Bürgerinitiative Rund um St. Josef finden Sie Kurse und Vorträge vom Stillcafé bis hin zu Eltern-Kind-Gruppen und -Kursen, PEKiP, verschiedene Angebote für Familien, Sprachkurse sowie viele Bewegungs- und Tanzangebote.
Die Einrichtung ist Kooperationspartnerin der VHS Krefeld.
Jugendfreizeitstätte
In der Jugendfreizeitstätte der Bürgerinitiative Rund um St. Josef finden Sie unsere zahlreichen offenen Angebote sowie die Lernförderung.
Die Jugendfreizeitstätte der BI auf Instagram: bi_royal_krefeld
Krefelder Klangfarben
Wir sind der gemischte Chor der Bürgerinitiative Rund um St. Josef.
Einmal wöchentlich treffen wir uns in der Aula der Josefschule und arbeiten an klassischer A-cappella-Chormusik von Schütz bis Kodaly – weltlich und geistlich.
An eine Kirche sind wir nicht gebunden. Die Literaturauswahl ist auf den Chor zugeschnitten; das Ziel ist eine sensible Erarbeitung auf wachsendem stimmlichen und musikalischen Niveau. Wir proben ohne Klavier und mit reichlich Stimmbildung während der gesamten Probe.
Neuaufnahmen je nach Stimmbedarf gern – bei uns können Sie auch unverbindlich zum Gucken kommen. Chormitglieder zahlen einen monatlichen Beitrag von 12,- Euro.
Leitung: Karstjen Schüffler-Rohde
Telefon: 02154.8147783